Ein paar Regeln müssen sein

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Silgmann Vertriebs GmbH

[1.] Allgemeines

[1.1.] Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Silgmann Vertriebs GmbH mit dem Auftraggeber, es sei denn, dass abweichende Bestimmungen schriftlich vereinbart wurden. Dies betrifft sämtliche Nebenabreden, spätere Änderungen oder Ergänzungen bereits bestehender Aufträge, insbesondere dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

[1.2.] Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten getätigten Angaben über Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Preisleistung und dergleichen sind als annähernd zu betrachten. Die in den Angeboten für Saunen angegebenen Außenmaße können, abhängig von der Art der Außenverkleidung und der Lage des Abluftwandelementes eine Toleranz von bis zu 5 cm aufweisen. Handelsübliche oder geringere technische nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe und des Designs können nicht beanstandet werden. Silgmann behält sich darüber hinaus geringfügige Abweichungen von Abbildungen, Grundriss- und Perspektivzeichnungen sowie Beschreibungen vor. Darüber hinaus behält sich Silgmann Konstruktionsänderungen und Weiterentwicklungen Ihrer Produkte im Sinne technischer und wirtschaftlicher Optimierung sowie fabrikationstechnisch begründete Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Änderung gesetzlicher Bestimmungen, während der Ausführung des Auftrages, bei geringfügiger Abweichung von Abbildungen, Grundriss- und Perspektivzeichnungen ausdrücklich vor. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer vorher unterrichtet.

 

[2.] Geschäftsbedingungen des Kunden

Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung. Mit Erteilung dieses Auftrages an Silgmann gelten Geschäftsbedingungen des Kunden daher als zurückgewiesen und zwar für diesen Auftrag und sämtliche künftigen Aufträge, auch wenn im Einzelfall diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht zugrunde liegen sollten. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen werden mit der Auftragserteilung vom Kunden anerkannt.

 

[3.] Auftrag und Vertragsabschluss

[3.1.] Aufträge sind für Silgmann erst dann verbindlich, wenn sie von Silgmann schriftlich bestätigt wurden (Auftragsbestätigung). Bei nur teilweiser oder abweichender Bestätigung des Auftrages durch Silgmann kommt die Vereinbarung nur im Rahmen der Bestätigung durch Silgmann zustande. Dem Kunden kommt jedoch in diesem Fall das Recht zu, innerhalb von 8 Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

[3.2.] Sofern der Vertragsabschluss von Silgmann angebahnt wurde und der Kunde Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, kommt dem Kunden das Recht zu, vom Auftrag innerhalb von 8 Werktagen ab Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

 

[4.] Mitwirkungspflicht des Kunden

[4.1.] Die Ausarbeitung und Planung individueller Saunen, Saunarien, Dampfbäder etc. erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung zu stellenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen insbesondere Raumhöhe, Raumgröße, Schornsteinhöhe und Querschnitt. Darüber hinaus hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die erforderliche Statik für die Errichtung der Saunen, Saunarien bzw. Dampfbäder gegeben ist. Sofern der Kunde Silgmann unrichtige Informationen zur Verfügung stellt, liegt die Verantwortung ausschließlich beim Kunden. Silgmann ist nicht verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Informationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.

[4.2.] Der Kunde verpflichtet sich, die bauseitigen Arbeiten vor dem für Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertigzustellen. Für das Einbringen von Saunen, Saunarien, Solarien etc. müssen ausreichendbreite Türen, Treppen und Flure bis zum Aufstellplatz vorhanden sein.

[4.3.] Sauna-Softsauna-Installation: Der Kunde verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertig zu stellen. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere: der Fußboden im Saunabereich und im Sauna-Vorraum; die Elektroinstallation; die erforderlichen Arbeiten für Anschluss der Be- und Entlüftung und /oder die Verlegung von Zu- und Abluftkanälen; die Isolierung des Raumes, in dem die Sauna eingebaut wird, einschließlich Anbringen einer absolut dichten Dampfsperre, da anderenfalls Schwitzwasser anfallen könnte. Die Elektroinstallation ist bauseitig, nach Angaben von Silgmann unter Beachtung aller gültigen Vorschriften, von einem konzessionierten Elektro- Fachmann vorzunehmen. Das gilt auch für alle elektrischen Anschlüsse. Der Saunaraum muss bei der Anlieferung der Sauna besenrein sein.

[4.4.] Dampfbad-Installation: Bauseits vorzubereiten ist ein Fliesenboden (bzw. Estrich), Elektroinstallation, Wasseranschluss, Boden-Entwässerung, Abluftkanal-Installations-Pläne laut Vereinbarung; sämtliche Installationen, die bauseitig zu erfolgen haben, haben unter Beachtung aller gültigen Vorschriften von konzessionierten Fachmännern zu erfolgen.

[4.5.] Solarien: Soweit für Solarien gesonderte Elektroinstallationen notwendig sind, müssen diese ebenfalls von einem konzessionierten Elektro- Fachmann verlegt und angeschlossen werden.

[4.6.] Soweit der Kunde seiner Mitwirkungspflicht, wie sie unter diesem Punkt beschrieben ist, nicht nachkommt, so ist er verpflichtet, den Silgmann dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen; darüber hinaus ist Silgmann bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen diesfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

[4.7.] Der Kunde hat für sämtliche erforderlichen baubehördlichen Genehmigungen zu sorgen; er hält diesbezüglich Silgmann schad- und klaglos.

 

[5.] Lieferfrist und Lieferung

[5.1.] Die angegebenen Liefertermine sind unverbindlich; soweit Silgmann die Liefertermine nicht einhält, kann der Kunde von Silgmann die Erklärung verlangen, ob Silgmann zurücktritt oder binnen angemessener Frist liefert. In keinem Fall kann der Kunde für einen dadurch möglicherweise entstandenen Schaden Silgmann verantwortlich machen.

[5.2.] Kann Silgmann wegen höherer Gewalt oder anderen Gründen, die von Silgmann nicht zu vertreten sind, die Lieferfrist nicht einhalten, so ist die Lieferfrist angemessen zu verlängern. Höhere Gewalt ist insbesondere unverschuldete Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Streik oder Aussperrung, Krieg, Naturkatastrophen, etc. Der Kunde ist in all diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von 3 Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten.

[5.3.] Silgmann ist berechtigt, den erteilten Auftrag auch in Teillieferungen zu erbringen. Für diese gelten die Zahlungsbedingungen mit der Maßgabe, dass Zahlungen anteilig nach dem Wert der Teillieferung zu leisten sind.

[5.4.] Die Art der Sendung wird von Silgmann bestimmt. Werden die bestellten Waren bei Ablieferung nicht fristgerecht übernommen, so ist Silgmann berechtigt, die bestellten Waren auf Kosten des Kunden einzulagern.

 

[6.] Preise und Zahlungsbedingungen

[6.1.] Sämtliche Preise und Konditionen gelten wie in der Auftragsbestätigung vereinbart.

[6.2.] Sämtliche Rechnungen sind auch dann, wenn Beanstandungen – wie Mängelrügen – geltend gemacht werden, innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wir sind darüber hinaus berechtigt auch Teilrechnungen über erbrachte (Teil-) Leistungen auszustellen.

[6.3.] Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen in Höhe von EUR 15,00 und vom Tag der Fälligkeit an die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet. Der Anspruch auf Mahnspesen und Verzugszinsen setzt kein Verschulden des Kunden voraus.

[6.4.] Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen, sind wir zu keiner weiteren Leistung aus irgendeinem laufenden Auftrag verpflichtet.

[6.5.] Sämtliche Zahlungen haben mit schuldbefreiender Wirkung auf das auf dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung angeführte Bankkonto zu erfolgen. Zahlungen werden stets zunächst auf Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten, etc.), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf das Kapital und zwar auf die jeweils älteste Schuld angerechnet. Entgegenstehende Widmungen des Kunden sind jedenfalls unwirksam.

[6.6.] Wechsel werden von uns nur aufgrund besonderer Vereinbarungen zahlungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.

[6.7.] Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, der Nebenkosten (Montagekosten) sowie bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus vergangenen und zukünftigen Warenlieferungen in unserem Eigentum.

[6.8.] Erfolgt die Lieferung nach Ablauf des ursprünglich vereinbarten Liefertermins aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, ist Silgmann berechtigt, die zum Zeitpunkt des tatsächlichen Liefertages gültigen Preise zu verrechnen. Bei den vereinbarten Preisen wird vorausgesetzt, dass die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass für die Anlieferung und Montage nur eine Fahrt erforderlich ist. Sollten durch Gründe, die nicht durch Silgmann zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten notwendig werden, werden die Silgmann dadurch entstehenden Mehrkosten weiter verrechnet. Die Kosten für die bauseitig zu erbringenden Leistungen sind in den vereinbarten Preisen nicht enthalten.

 

[7.] Anzahlung und Rechnungslegung

[7.1.] Bei Sonderanfertigungen verpflichtet sich der Kunde mit Unterzeichnung des Auftrages zu einer Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes; diese Anzahlung wird durch Zugang der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

[7.2.] Silgmann ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde zur Abnahme der Ware verpflichtet ist, über den Auftragswert abzüglich einer allfällig bereits geleisteten Anzahlung Rechnung zu legen.

 

[8.] Abnahme und Übergabe

[8.1.] Der Probebetrieb des Produktes erfolgt direkt im Anschluss an die Montage. Wenn ohne Verschulden von Silgmann der Probebetrieb nicht sofort nach der Montage durchgeführt wird, gehen die Kosten für eine notwendige Anreise des Werksmonteurs zu Lasten des Kunden. Dies gilt ebenso für Fälle, in denen die vereinbarte Montage des Produktes im Gesamtpreis inbegriffen war.

[8.2.] Die Abnahme des Produktes erfolgt unmittelbar nach vereinbarter Fertigstellung bzw. unmittelbar nach dem Probebetrieb. Die Abnahme wird in einem Protokoll bestätigt (so genanntes Abnahmeprotokoll). Im Zuge der Abnahme wird auch die Betriebsanleitung an den Kunden ausgehändigt und bestätigt dieser die Entgegennahme der Betriebsanleitung durch Unterfertigung des Abnahmeprotokolls. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. Verweigert der Kunde die Abnahme des Produktes wegen unwesentlicher Mängel oder den Probebetrieb – aus welchen Gründen auch immer – so gilt das Produkt bereits im Zeitpunkt des Abschlusses der Montage (Fertigstellung) als ordnungsgemäß abgenommen.

[8.3.] Im Falle einer Selbstmontage entfällt der Probebetrieb.

 

[9.] Gewährleistung, Mängelrüge und Haftung

[9.1.] Der Kunde ist, bei sonstiger Leistungsfreiheit, verpflichtet, sämtliche Ansprüche, wie insbesondere Mängel, aber auch Schadenersatzansprüche (soweit Sie nicht durch nachfolgende Bestimmungen ausgeschlossen sind) unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen nach Abnahme schriftlich und ausreichend dokumentiert anzuzeigen.

[9.2.] Silgmann hat das Recht, sich von allen erhobenen (Gewährleistungs-)Ansprüchen, wie insbesondere von Ansprüchen auf Wandlung oder Preisminderung, dadurch zu befreien, dass wir in einer angemessenen Frist das mangelhafte Produkt verbessern oder das Fehlende nachtragen. Soweit es sich um kein Verbrauchergeschäft handelt, wird lediglich das mangelhafte Produkt verbessert oder das Fehlende nachgetragen.

[9.3.] Silgmann garantiert, dass die Ware zur Zeit der Lieferung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine Gewährleistung für normale Abnutzung bei Verschleißteilen, z.B. Dampfzylinder, Silikonfugen oder UVA-Leuchtstofflampen, ist ausgeschlossen. Becken und Aufgusskübel aus Holz sollten ständig mit Wasser gefüllt bleiben, andernfalls kann keine Garantie für Dichtheit übernommen werden. Auf gewerblich genutzte Waren, wie insbesondere Saunen und Saunarien, übernimmt Silgmann eine Garantie von einem Jahr; ausgenommen hiervon sind gewerblich genutzte Solarien; die Garantie für gewerblich genutzte Solarien beträgt ein halbes Jahr. Beginn der Gewährleistungs- bzw. Garantiefrist ist der Tag der Abnahme der Ware.

[9.4.] Silgmann haftet nur im Rahmen des zwingenden Rechts; die Haftung für Folgeschäden wird zur Gänze ausgeschlossen.

[9.5.] Für Schäden, die in Folge mangelhafter Pflege bzw. durch nicht sachgemäßes Bedienen im Sinne der Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Benutzung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegenden Umstände auftreten, haften wir auch während der Gewährleistungsfrist nicht.

 

[10.] Annahmeverzug des Kunden

[10.1.] Im Falle eines Annahmeverzuges des Kunden ist Silgmann – solange dieser auf Erfüllung besteht – berechtigt, die Einlagerung des bestellten Produktes bzw. der bestellten Bestandteile des Produktes auf Kosten und Gefahr des Kunden vorzunehmen. Sofern die Verwahrung durch Silgmann selbst vorgenommen wird, ist Silgmann berechtigt, ab dem 10. Tag der auf den Tag folgt, an dem der Kunde verpflichtet ist, das Produkt bzw. die Bestandteile des Produktes zu übernehmen, Lagerhaltungskosten von 10 % des vereinbarten Rechnungsbetrages, einschließlich allfälliger bereits geleisteter Anzahlungen pro begonnenen Monats, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Silgmann ist nicht verpflichtet, die eingelagerte Ware vor Ausgleich der aufgelaufenen Verwahrungsgebühren oder sonstigen Ansprüche an den Kunden zu übergeben.

[10.2.] Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Bestellung einer vereinbarten Sicherheit in Verzug gerät, kann Silgmann Erfüllung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren oder – auch nach Übergabe des Produktes bzw. der Bestandteile des Produktes – unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Im letzteren Fall sind wir berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine 25%ige Stornogebühr, berechnet vom vereinbarten Rechnungsbetrag, einschließlich der bereits geleisteten Anzahlung unter Ausschluss des richterlichen Mäßigungsrechtes zu fordern.

 

[11.] Datenschutzerklärung

Der Kunde stimmt ausdrücklich der Verarbeitung von Daten durch uns zu, die uns in Folge der Auftragserteilung vom Kunden übermittelt wurden zu; dieser betrifft insbesondere die Daten des Kunden, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs.

 

[12.] Unterlagen

Unsere Zeichnungen, Bilder, Modelle, Entwürfe und Berechnungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder veröffentlicht oder vervielfältigt werden, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden und bleiben unser Eigentum! Bei Nichterteilung eines Auftrages sind wir berechtigt sämtliche Unterlagen zurückzufordern

 

[13.] Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

[13.1.] Erfüllungsort ist der registrierte Sitz unseres Unternehmens.

[13.2.] Sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen, werden ausschließlich durch das sachlich zuständige Gericht am registrierten Sitz unseres Unternehmens, nach unserer Wahl auch durch das sachlich zuständige Gericht entschieden, in dessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, eine Niederlassung, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder sein Vermögen hat.

[13.3.]Auf diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor-und Nachwirkungen ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich abbedungen.

 

[14.] Schlussbestimmungen

[14.1.] Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oderwerden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksam gewordene Bestimmung wird automatisch durch eine wirksame ersetzt, die jener wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

[14.2.] Sollte der Kunde Verbraucher iSd § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz sein, gelten vorstehende Bestimmungen nur insoweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.

[14.3.] Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch im Fall des Abgehens um Schriftlichkeitsgebot.

[14.4.] Der Kunde verzichtet ausdrücklich darauf, mit allfälligen Gegenforderungen gegen unsere Forderungen aufzurechnen.

[14.5.] Mitteilungen oder Erklärungen, die in diesem Vertrag oder im Gesetz vorgesehen sind, haben mit eingeschriebenem Brief oder Telefax (Faxbestätigung) zu erfolgen. Zur Berechnung und Wahrung von Fristen ist der Poststempel eines Postamtes am Sitz oder Wohnort des jeweiligen Vertragspartners maßgeblich.